Maskenpflicht an der Schule - ja oder nein? (14.11.2022)

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

immer wieder wird über die Corona-Schutzmaßnahmen für den kommenden Winter diskutiert, auch darüber, wie die Maßnahmen an Schulen umgesetzt werden. Das aktuellste Schreiben an die Schulleitungen in Mecklenburg-Vorpommern enthält dazu folgende Informationen:

  • Es besteht keine Maskenpflicht in der Schule, jedoch wird empfohlen, diese zu tragen. In Anbetracht auf uns zukommender Infektionszahlen kann sich diese Empfehlung allerdings auch wieder in eine Pflicht umwandeln.
  • Alle Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen haben die Pflicht, sich zu Hause einem Selbsttest zu unterziehen. Ist dieser positiv, gilt für mindst. 5 Tage die Pflicht zur Isolation. Erst wenn der Test wieder negativ ausfällt, darf der- oder diejenige wieder in die Schule kommen. Alle Schüler, die aktuell keine Tests mehr zu Hause haben, können sich diese im Sekretariat (Krebsförden) oder bei Frau Walther (Neumühle) abholen. Ist der Test trotz Sympthomen negativ, besteht die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Schule bis zum Abklingen der Symptome. Solange muss sich außerdem täglich getestet werden.

In der Hoffnung auf möglichst wenige Infektionen an unserer Schule wünsche ich Ihnen einen guten Start in die Woche.

Ihre Nadja Richter

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