Maskenpflicht an Schulen ab Montag, 25.10.2021

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

nach den Herbstferien bestand für zwei Wochen die Pflicht zum Tragen einer Mund Nase Bedeckung unabhängig von der risikogewichteten Einstufung. 

„Entscheidend für die Maskenpflicht nach diesen zwei Wochen ist die risikogewichtete Einstufung der Landkreise sowie der kreisfreien Städte am 21.10.2021. Ab Stufe 2 (gelb) am Stichtag 21.10.2021 gilt für den jeweiligen Landkreis sowie der jeweiligen kreisfreien Stadt ab dem 25.10.2021 Maskenpflicht.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass sollte in einem Landkreis sowie in einer kreisfreien Stadt die Stufe 2 (gelb) auch am 21.10.2021 gelten, für jede Person in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.“ (E-Mail Kultusministerium vom 22.10.21)

Da wir nun leider in Schwerin am gestrigen Tag tatsächlich in „gelb“ eingestuft waren, gilt ab Montag weiter die Maskenpflicht. Leider! 

www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie

Und diese Maskenpflicht wird erst wieder ausgesetzt, wenn sich ein Landkreis oder kreisfreie Stadt 5 Tage in Folge in Stufe 1 (grün) befindet und wiedereingesetzt, wenn sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Stufe 2 (gelb) oder höher befindet.

Ich wünsche Ihnen trotzdem ein schönes Wochenende.

Ihre Frau Richter

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