Regelungen für den Schulbesuch ab 7. März 2022

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

im Folgenden möchte ich die ab 7. März geltenden Regelungen für den Schulbesuch entsprechend 4. SchulCoronaVO M-V und dem Hygieneplan für Schulen in MV für Sie zusammenfassen:

Ab 7. März gelten folgende Regelungen:

  • Die 3-malige Testung der Schülerschaft pro Woche bleibt bestehen (bis 21.3.22).
  • Die Kohortenbildung ist aufgehoben, jahrgangsübergreifender Unterricht kann wieder stattfinden.
  • Die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ist aufgehoben, bei Bewegung im Raum besteht diese weiter. Jeder kann aber selbst entscheiden, ob er die Masken weitertragen möchte. Im Schulhaus auf den Fluren gilt die Maskenpflicht weiter. Im Freien ist die Maskenpflicht aufgehoben. Besucher allerdings sollen weiterhin eine Maske tragen.
  • Bei Veranstaltungen bleibt die Maskenpflicht, der 1,5 m Mindestabstand und der feste Sitzplatz Bedingung. Außerdem muss eine Anwesenheitsliste mit Name, Adresse und Telefonnummer geführt werden, die 4 Wochen aufzubewahren ist.
  • Das Betreten der Schule ist mit Corona-Symptomatik verboten und die Schulleitung zu informieren.
  • Jeder ist verpflichtet, wenn er mdst. 10 min Kontakt zu einem nachweislich Infizierten hatte, dies an die Schulleitung mitzuteilen. Dann erfolgt für 5 Tage eine tägliche Testung.
  • Schulsportliche Wettkämpfe dürfen wieder stattfinden.
  • Schulfahrten sind wieder gestattet.
  • Ab 21. März wird es wieder weitere Lockerungen für Schulen geben. Ich werde Sie rechtzeitig informieren.

Ich wünsche allen eine schöne Zeit bis zu den Osterferien und bleiben Sie gesund.

Ihre Nadja Richter

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